Auswandern nach Gran Canaria

Reisefreimengen

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Reisefreimengen für die Rückreise
aus steuerlichen Sondergebieten wie den kanarischen Inseln

Damit Ihre Rückreise von den Kanaren nicht zum Fiasko wird sind folgende Reisefreimengen zu beachten.
Das ist notwendig da die Kanarischen Inseln einer Steuerlichen Sonderzone der EU angehören. Voraussetzungen für das Einführen in andere EU-Länder sind. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt. Die Waren sind für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt und dies ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, sie können auch für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Mengenbeschränkungen und Wertgrenzen
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

Andere Waren:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
  • oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
  • Arzneimittel die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
  • andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro. bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise bezüglich der Überschreitung der Reisefreimenge und der Einfuhrabgaben welche zu entrichten sind.
Weitere Hinweise finden Sie für Deutschland
hier und für die Schweiz hier

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