Auswandern nach Gran Canaria

Steuern

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Steuern Spanien - Gran Canaria

Residenten Status

Kanarischer und spanischer Steuer-Resident ist, wer sich länger als 183 Tage im Jahr seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat. Dann ist man unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, man muss sein Welteinkommen in aufen den Kanaren versteuern.

Nicht-Resident in auf den Kanaren bzw. Spanien ist, wer seinen Lebensmittelpunkt und damit seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land als Spanienhat. Damit ist er auf den Kanaren als Immobilieneigentümer beschränkt steuerpflichtig.

Man wird kanarischer bzw. spanischer Steuer-Resident durch die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz oder durch die entsprechenden Einkommensteuererklärungen als Resident. Die Eintragung im Registro de Ciudadano de la Union (Ausländermelderegister) bei der Policia Nacional ("Residencia") gilt nicht als Nachweis.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer IRPF
Der Steuer-Resident muss in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben, das heißt, er muss sein Welteinkommen
versteuern. Die Steuer ist progressiv gestaffelt und der höchste Steuersatz beträgt 43%, nach Abzug der Freibeträge, die jedoch
im Vergleich zu Deutschland recht gering sind.

Der Nicht-Residente ist nur verpflichtet, eine so genannte Einkommensteuer auf Eigennutzung abzuführen, wenn er sein
Eigentum ausschließlich selbst nutzt. Die Höhe der Steuer liegt bei 24 % von 1,1% des Katasterwert (valor catastral).

Vermögensteuer

Die Vermögensteuer wurde 2008 abgeschafft!

Erbschaftssteuer

Die Spanische Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer wird in Spanien nach Steuerklassen progressiv erhoben. Unterbestimmten Bedingungen kann die
Erbschaftssteuer bei Vererbung von Eigentum auf den Kanarischen Inseln legal vermieden werden. Man sollte sich deshalb zu diesem Thema individuell beraten lassen.

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer unterliegt prinzipiell den gleichen Bedingungen, wie die Erbschaftssteuer.

Vermietungssteuer

Spanische Vermietungssteuer

Vermietet ein Nicht-Resident als Eigentümer seine Immobilie, so sind darauf 24% der Mieteinnahmen als Steuer abzuführen.
Konkret muss der Mieter diese 24% von der Miete einbehalten an das zuständige örtliche Finanzamt (Agencia Tributaria/Hacienda)
abführen.

Wertzuwachssteuer

Die spanische Wertzuwachssteuer oder Immobilien Gewinnsteuer

Die Plus Valía ist eine kommunale Abgabe auf den Wertzuwachs einer Immobilie. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wertzuwachs
des Grundstücks (Valor del Suelo) zwischen Erwerb und Verkauf.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Abgabe der
Verkäufer zahlt. Da aber die Immobilie automatisch für die Steuerschuld haftet, sollte sich der Käufer absichern, nämlich den Plus Valía Betrag vom Verkäufer einbehalten und die Zahlung für den Verkäufer sicherstellen.

Grunderwebssteuer

Kanarische Grunderwerbssteuer

Auf den Kaufpreis einer gebrauchten Immobilie auf den Kanarischen Inseln werden auf den in der Escritura (notarielle Kaufurkunde) eingetragenen Kaufpreis 6,5% Grunderwerbsteuer fällig.

Handelt es sich um einen Neubau sind 5% IGIC (Inselumsatzsteuer) und 0,75% Eintragungssteuer fällig.Diese Steuer wird beim
Grundbuchamt bezahlt und ist vom Käufer zu zahlen.

 

 

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