Auswandern nach Gran Canaria

Steuern in Spanien

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Steuern in Spanien Kanaren

Steuern in Spanien

Steuerbelastung

Gemäß einer Studie von OCDE stieg die steuerliche Belastung in Spanien vom Jahr 2000 auf das Jahr 2002 um 1,1%. Noch mehr stiegen die Steuern insgesamt in der Türkei (1,3%) und in Öseterreich (1,4%).Zurückgenagen ist die steuerliche Belastung in Deutschland(-1%), in Portugal(-3,3%) und in Irland sogar um 6,2%.
Insgesamt betrachtet ist Spanien aber bei weitem nicht das Land in dem die meisten Steuern bezahlt werden müssen. Z.B. bezahlt eine durchschnittliuche spanische Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern 10,4% von seinen Einnahmen Steuern an das Finanzamt. Eine französische Familie bezahlt 14,2%, eine deutsche 18,6% , eine finländische 23% und eine dänische sogar 30,5%.
Schlechter weg kommen die Alleinstehenden ohne Kindern in Spanien. Diese Gruppe zahlt im Schnitt 13,6% der Einnahmen an Steuern.

Welche Steuern gibt es ?

Wie in den meisten anderen europäischen Ländern müssen Sie auch auf Gran Canaria Steuern auf Ihr Einkommen, Ihre Immobilien, Autos, etc. bezahlen, hier die wichtigsten im Überblick:

Einkommenssteuer

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung ”declaracion de la renta” vor dem 30. Juni jedes Jahr abzugeben.
Die Steuererklärung können Sie mittlerweile online unter www.aeat.es erstellen (spanisch ist Voraussetzung), event. einen Steuerberater nehmen oder sich im Finanzamt (Hacienda) beraten lassen.

Unter einem bestimmten Jahreseinkommen sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das empfiehlt sich aber immer, da Sie diese brauchen, z.B. wenn Sie Ihre Kinder in die Schule anmelden, usw.

Immobilien Steuer

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie einmalig die Grunderwerb-Steuer (Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales), bezahlen.
Diese wird vom in der notariellen Urkunde angegebenen Verkaufspreis berechnet und wird am Grundbuchamt eingehoben.
Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz (Steuer-Hauptwohnsitz) nicht auf Gran Canaria haben, brauchen Sie einen sogenannten „Steuer-Repräsentanten“, d.h. eine Person die für das spanische Finanzamt „greifbar“ ist, falls Steuern für Ihre Immobilie anfallen.
Einmal jährlich erhalten Sie dann den „Grundsteuer“-Bescheid vom Gemeindeamt. Die Grundsteuer ist jeweils im November/Dezember fällig und wird vom Katasterwert der Immobilie berechnet.

Auto- Fahrzeug-Steuer

Die Auto-Steuern warden einmal jährlich vom Gemeindeamt eingehoben (Februar/März) und belaufen sich bei einem normalen Fahrzeug auf durchschnittlich 50 – 70 €

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