Auswandern nach Gran Canaria

FAQ Textversion

...

Oft gestellte Fragen und Antworten


Wertvolle Hinweise und Tipps für Einwanderer und Ansässige

Notwendiges Einkommen um auf Gran Canaria zu leben?
Notwendiges Nettoeinkommen für Familien, um auf Gran Canaria zu leben.
Als Faustregel gilt: Ohne sicheres Nettoeinkommen von ca. 1.300 - 1.500 Euro/Mon. für ein Paar plus ca. 400 Euro/Mon. pro Kleinkind, kann man auf den Kanaren außer dem wunderbaren Wetter keinen weiteren Spaßfaktor erwarten.
"Kein Spaßfaktor" bedeutet auf den Kanaren einen Lebensstil etwa entsprechend deutschen Hartz 4-Standard, nur Hartz 4 gibt es auf den Kanaren nicht!

Gibt es Sozialhilfe?
Sozialhilfe für Familien (Ayudas sociales Familiales) auf Gran Canaria.
Gibt es nur in sehr geringem Umfang für z. B. Familien, in denen alle langzeitarbeitslos sind, Kinderreiche und praktisch nur für die, die auch vorher Beitragszahler waren. Zurzeit sind auch viele Sachen wegen Finanzkrise abgeschafft, bzw. drastisch gekürzt. Sozialhilfe ist in Spanien Angelegenheit der Gemeinden und somit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grundsätzlich muss man mehrere Jahre in der gleichen Gemeinde gemeldet sein um Ansprüche stellen zu können.

Muss ich als Selbstständiger und Pensionist auch Sozialversicherung bezahlen wenn ich eine private Krankenversucherung habe?
Ja, in Spanien sind alle Selbständigen in der Sozialversicherung und müssen Beiträge zahlen, damit haben sie Anspruch auf Sozialleistungen und eine spätere Rente. In diesem Beitragssystem lässt sich die Krankenversicherung nicht ausklammern - es wird alles gezahlt (KV, Arbeitslosenversicherung, Rentenbeiträge).

Kann ich einfach ein Haus oder eine Wohnung auf Gran Canaria mieten?
In den Touristengebieten im Süden der Insel ist es, mit unserer Hilfe einfach eine Wohnung oder ein Haus zur Miete zu finden.
Etwas preiswertere Objekte findet man ca. 15 Minuten ausserhalb von Playa del Inglés, in Doctoral, Vecindario oder Arinaga.
Durchschnittlich müssen Sie mit Mietpreisen von € 600,- rechnen. Häuser werden in der Regel nicht unter € 900,- vermietet.
Normal ist, bei Vertragsabschluss 1 Monatsmiete im Voraus, eine Monatsmiete Kaution und eine Monatsmiete Vermittlung zu bezahlen. Höhere Kautionen werden von Vermietern oft durch Sonderausstattungen verlangt, sind aber verboten. Fast all Wohnungen und Häuser werden möbliert vermietet.

Was passiert wenn ich die Miete nicht bezahlen kann?
Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, in diesem Fall können Sie die Mietzahlung bis zu 2 Monaten und 29 Tage aussetzen (gilt nur bei einem Mietvertrag mit mind. 12 Monaten Laufzeit). Erst dann kann der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Nach Klageeinreichung gibt der Justizsekretär dem Mieter 10 Tage Zeit, die fehlende Summe zu zahlen, die Wohnung zu verlassen oder die Gründe zu nennen warum er sich weigert zu zahlen. Wenn der Beklagte keine dieser Optionen auswählt wird der Justizsekretär direkt das Datum festlegen wann die Räumung stattfinden wird. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie sofort die Wohnung räumen müssen, vielmehr haben Sie die Möglichkeit, beim Gerichtstermin die Aussenstände zu bezahlen – und alles bleibt beim alten. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten, wird nach kurzer Zeit die Guardia Civil vor Ihrer Haustür stehen und Sie im wahrsten Sinne des Wortes vor die Tür setzen.

Welche Schulmöglichkeiten gibt es für meine Kinder auf Gran Canaria?
Zusätzlich zu den öffentlichen Schulen sind einige gute Privatschulen vorhanden, einige wie z.B. die „Deutsche Schule – Colegio oficial Alemán“ in Las Palmas arbeiten nach deutschem Lehrplan. Achten sollten Sie auf mögliche „Abschlüsse“ der Privatschulen – einige von ihnen bieten Abitur-ähnliche Schulabschlüsse, die allerdings nur an bestimmten Privat-Universitäten anerkannt werden.
Die Schulpflicht beginnt hier ab 6 Jahren, oft besuchen schon die 3-4 jährigen eine Art “Vorschule“. Schulbeginn ist zwischen 8 und 8.30 Uhr morgens, vor allem die öffentlichen Schulen sind “Tagesschulen” mit Mittagessen inkl. (bis 16 – 17 Uhr nachmittags)
Die Sommerferien dauern von Mitte Jun bis Mitte September, also 3 Monate. Zusätzlich haben die Kinder 2 Wochen Weihnachts- und Osterferien.

Was ist beim Umzug zu beachten?
Überlegen Sie genau was alles mit muss und deklarieren Sie die Sachen als "Umzugsgut" damit kein Zoll und Einfuhrsteuer fällig wird.
Dies ist jedoch nur einmal möglich! Checken Sie alle Transportmöglichkleiten wie Container, Air Cargo, Schifffracht. Normalerweise macht es keinen Sinn Möbel und Fahrzeuge umzuziehen.Ist es empfehlenswert ein Auto mitzubringen oder besser auf Gran Canaria zu kaufen?Es mach abenteuerlich sein, einmal quer durch Europa zu fahren und dann noch über den atlantischen Ozean mit der Fähre... aber die Sache rechnet sich nicht: Der Platz auf der Fähre muss sehr frühzeitig reserviert werden, hohe Mautgebühren und 36 Stunden Schiffsreise sind nicht jedermanns Sache. Das mitgebrachte Fahrzeug muss innerhalb von 6 Monaten umgemeldet werden, was Aufwendig und teuer ist, Steuern werden vom Zeitwert des Fahrzeuges berechnet, der Gran Canaria höher ist als in Mitteleuropa.
Es macht mehr Sinn hier Auto zu kaufen da Neuwagen billiger sind als im Heimatland, zudem ist es mit viel weniger Aufwand verbunden, die Gebrauchtwagenpreise dagegen sind etwas höher. Die Inverkehrsetzung wird bei Neuwagenkauf meistens vom Händler abgewickelt, bei Gebrauchtwagen bernehmen wir dies (gegen Entgeld) gerne für Sie.

Wie kann ich meine Katze oder Hund im Flugzeug mitnehmen?
Die Katze muss frühzeitig vor dem Flug angemeldet werden. Das maximal Gewicht beträgt regulär inkl. Tasche oder Box (max. 55x40x20) ist 6 kg, ist die Katze schwerer muss Sie in einer Box in den Laderaum. Da Katzen sehr sensibel sind und oft leiden, empfiehlt es sich der Katze ein Beruhigungsmedikament (vom Tieratzt) zu geben. Die Transportkosten sind Übergepäck ~8 € je kg unter Anrechnung auf das Freigepäck. ~35€ in der Kabine. Seit Oktober 2004 brauchen alle Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis, in dem alle Impfungen inklusive der Tollwutimpfung belegt sind. Ganz wichtig ist auch ein Chip, der an der linken Schulter eingepflanzt werden muss.
Das wichtigste ist ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 Jahr) und eine aktuelle Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muß mindestens 1 Monat vor der Einreise erfolgen, gilt aber nur für 1 Jahr.
Bitte erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber, ob sich die obenstehenden Regelungen geändert haben, das geht manchmal ganz schnell! Die Papiere werden fasst nie kontrolliert!

Wie kann ich mein Auto anmelden auf Gran Canaria?
Die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges ist bei der örtlich zuständigen Strassenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico in Las Palmas) innerhalb von 6 Monaten nach Wohnortwechsel vorzunehmen. Ist das Fahrzeug als Fracht gekommen hat man nur 6 Wochen Zeit.

1. Schritt EU- Übereinstimmungsbescheinigung
Normalerweisse bekommt man beim Autokauf zusätzlich zum Fahrzeugbrief- und Schein eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Sollte diese nicht vorhanden sein, muss der Fahrzeugbrief von einem zugelassenen Industrie-Ingenieur übersetzt werden. Die Kosten liegen bei ca. 140€. 

2. Schritt I.T.V (TÜV) "Tarjeta de Inspección técnica"
Beim I.T.V, dem spanischen TÜV, ist eine technische Inspektion fällig. Hier werden drei Kopien der Tarjeta de Inspección técnica ausgestellt, die später beim spanischen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen. Die festgestellten Merkmale werden in den neuen spanischen Fahrzeugbrief Ficha Técnica übertragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca.50€.

3. Schritt Aduana"Zoll"
Bei der Aduana, dem Zoll , wird nun die Mehrwehrtssteuer (Igic) fällig. Sie richtet sich nach dem Zeitwert und der Motorisierung des Fahrzeugs. Der Zeitwert ergibt aus dem Neuwert des Wagens abzüglich eines jährlichen Wertverlustes, welcher durch die Finanzbehörden anhand veröffentlichter Tabellen (www.boe.es) ermittelt wird. Fahrzeuge mit weniger als 11 cv („Steuer-PS„) zahlen 9,5% ,liegt das Fahrzeug darüber, steigt die Steuer auf 13,5%. Zusätlich werden ca. 85€ für die erstellung des „DUA„(documento unico administrativo , die Zollbescheinigung, fällig.

4. Schritt Hacienda "Steuer"
Die Steuernummer N.I.E, die persönlichen Steuerstrichcodes, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls An- und Abmeldepapieren des alten Wohnsitzes sind in der Hacienda einzureichen. Die Behörde prüft dann, ob und wie viel Zulassungssteuer zu zahlen ist. Ein entsprechender Bescheid, der über eine Bank zu begleichen ist, kann innerhalb kurzer Zeit abgeholt werden. Diese Steuer richtet sich nach dem CO2 Ausstoss und kann von 0 bis 13.75 % betragen.

5. Schritt Gemeinde "Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica"
Die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) ist relativ niedrig und wird jährlich an die Gemeinde, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezahlt.
Die höhe der Steuer richtet sich nach den cvf (caballos fiscales), den „Steuer-PS„ und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch.
6. Schritt Trafico Las Palmas "Matriculación"
Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, N.I.E. oder Residencia, eine vereidigte Übersetzung der Fahrzeugpapiere + Kopien werden nun auf der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, Las Palmas) eingereicht. Hat man die fälligen ca. 90 € gezahlt, kann man am nächsten Tag den permiso de circulacion, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen.

7. Schritt "Nummer kaufen"
In einem der von Trafico ausgewiesenen Läden können nun die Nummernschilder für ca. 35 € gekauft werden.

8. Schritt "Autoversicherung"
Nun haben Sie den spanischen Behördendschungel überwunden. Jetzt fehlt nur noch eine gute Autoversicherung. Diese ist wesentlich günstiger als in Deutschland. Zu beachten ist, dass sich hier die Tarife teilweise stark unterscheiden. Lassen Sie sich mehrer Offerten machen oder Fragen Sie uns.

9. Schritt "Fahrzeug in Deutschland abmelden"
Fahrzeug in Deutschland bei Versicherung und Ämtern abmelden, können Sie selber in dem Sie die Nummernschilder in D abgeben, oder sie Zahlen eine GebÜhr von 50 € und gebe eine Kopie der vom TÜV (itv) abgestempelten Fahrzeugpapiere beim Konsulat ab, das dann für Sie die Abmeldung erledigt.

Ist Ihnen dieser ganze Aufwand zu viel, helfen wir Ihnen gerne gegen Gebühr mit der Erledigung der Ummeldformalitäten auf Gran Canaria.Kfz-Prüfung - ITV (TÜV)Neuwagen müssen das erste mal nach 4 Jahren zum „ITV“ (Inspeccion Tecnica Vehiculo), danach alle 2 Jahre und ab einem Alter von 10 Jahren jährlich zur Überprüfung. Ein Termin beim ITV muss 1 Woche vorher angemeldet werden, wenn man sich selbst nicht die Mühe machen will, sein Fahrzeug zum Prüfzentrum zu fahren, dann übernehmen wir dies (gegen Entgeld) gerne für Sie. Fahren mit abgelaufener ITV-Plakette (an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht) kann sehr teuer werden.
Darf ich mit meinem Führerschein auf Gran Canaria fahren?
Ja, als Tourist oder EU-Bürger dürfen Sie mit ihrem ausländischen Führerschein fahren.
Lassen Sie sich als Nicht-EU-Bürger hier nieder (Hauptwohnsitz) müssen Sie den deutschen Führerschein vor dem 19. Januar 2015 umschreiben oder registrieren lassen.
Daf ich einen 125er Roller fahren mit einem deutschen Autoführerschein?
Ja, der Führerschein Klasse 3 oder B muss mindestens 3 Jahre alt sein.

Telefonbeantworter der Telefonica einstellen?
Einschalten: * 1 0 #
Ausschalten: # 1 0 #
Optionen: Wenn Stimme ertönt – 1 drücken. – Danach
1 für Begrüßungsformel ändern –
Zugangscode (0000) eingeben –
Text aufsprechen – # drücken

2 für Änderung des Zugangscodes
Abhören des Anrufbeantworters:
Nach Abheben des Hörers einige Sekunden warten. Nach erfolgtem Abhören:
1 für noch mal hören,
2 für speichern,
3 für löschen.

Von fremdem Telefon abhören:
eigene Nummer wählen –
Begrüssunsformel unterbrechen mit Taste * -
Zugangscode eingeben.

Zwei Gespräche gleichzeitig:
Erfolgt ein Anruf während man telefoniert – ertönt im Hörer ein Tonsignal. Wird nicht angenommen, wird er automatisch mit dem Anrufbeantworter verbunden.

Zum Annehmen Taste R betätigen.
- nach Freizeichen Ziffer 2 drücken.
- Nun kann mit zwischen R und 2 hin und her schalten.
- Möchte man das neu geschaltete Gespräch beenden, das andere jedoch weiterführen, Taste R – und bei Ertönen des Freizeichens die 1 drücken.
- Um das letzte Gespräch zu beenden – auflegen.

Sprachwechsel:
Sie drücken die „4“ und hören die Anweisung: Por favor, marce su clave de acceso. Auf Deutsch: Bitte geben Sie Ihren Zugangscode ein.

Dieser wird automatisch vom Werk mitgeliefert und lautet „0000“. Sobald Sie viermal die „0“ gedrückt haben, hören Sie die Nachricht: Seleccione el idioma que desee. Para castellano pulse „Uno“ (1), para idiomas autonómas pulse „Dos“ (2), para otros idiomas pulse „Tres“ (3). Übersetzt: Wählen Sie Ihre Sprache. Für Castellano drücken Sie die “1”, für die Sprachen der Autonomien die “2” und für andere Sprachen die “3”.
Sobald Sie die „3“ gedrückt haben, hören Sie: „Pulse „Uno“ (1) para inglés, pulse „Dos“ (2) para francés, pulse „Tres“ (3) para alemán. Sie wählen die “3” und hören endlich alles auf Deutsch.

Zugangscode:
Gratulation, Ihr Anrufbeantworter spricht jetzt Deutsch. Doch Achtung! Ändern Sie jetzt sofort den Zugangscode „0000“, indem Sie ihn durch eine andere vierstellige Zahl ersetzen. Sie wollen ja schliesslich nicht, dass Anrufer Ihre Nachrichten abhören und löschen können.
Legen Sie einfach den Hörer auf und heben ihn wieder ab. Nach ein paar Sekunden werden Sie auf Deutsch begrüßt und können sich jetzt ganz einfach durch das Menü führen lassen

Wie funktioniert das spanische Gesundheitssystem?
Mit der Sozialversicherung, die Sie als Selbständigerwerbender (Autonomo) in jedem Fall haben müssen sonst muss sie vom Arbeitgeber für Sie abgeschlossen werden, sind Sie über das staatliche Gesundheitssystem versichert.
Dieses beinhaltet die ärztliche Versorgung über die sog. „Centros de Salud“ (in jeder Gemeinde vorhanden) sowie Aufenthalte und Behandlungen in allen öffentlichen Krankenhäusern.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Privatärzte (meist Fachärzte) und Kliniken, die keine Sozialversicherung akzeptieren, sondern nur mit privaten Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten. Die Privatärzte sind meistens etwas teuerer, sprechen dafür aber mehrere Sprachen und garantieren eine schnelle Hilfe.

Private Krankenversicherung - Kosten?Eine private Krankenversicherung kostet rund ein Zehntel wie in Deutschland. Für diesen geringen Beitrag bekommen Sie noch bessere Leistungen.
Private Krankenversicherungen bietet u.A. an: Allianz, DKV, Zürich und fasst alle Banken.

Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen?
Je nach Job, so verdient eine Kellnerin oder Kellner € 750,- bis 1.150,- pro Monat. Mit „normalen“ Büro- und Verwaltungsjobs z.B in Hotels oder anderen Betrieben ist das durchschnittliche Salär im gleichen Rahmen.

Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es überhaupt auf Gran Canaria?
Der Tourismus ist der grösste Arbeitsmarkt Gran Canarias.. Jobs im Gastgewerbe, sind auch für nicht Spanisch-sprechende relativ leicht zu finden, vor allem während der Wintermonate werden immer Leute im Gastgewerbe gesucht. Spanisch dagegen ist fast immer Voraussetzung für Jobs an Rezeption, Büro und im Verwaltungsbereich.
Dienstleistungen rund um den Tourismus sind auch vor allem im Süden der Insel sehr gefragt ... passende Ideen und Realisierungen bieten auf Gran Canaria alle Chancen zur Selbstständigkeit!

Braucht man eine Arbeitsgenehmigung?
Bürger aus dem EU-Raum benötigen keine. Sie benötigen nur eine Identifikatinsnummer N.I.E. (numero identificacion de extranjeros). Diese erhalten Sie bei der Policia National Ausländerstelle. Achten Sie darauf das Sie einen Arbeitsvertrag von Ihrem Arbeitgeber bekommen, und lassen Sie diesen gegebenenfalls von einer dritten Person lesen – sonst könnten böse Überraschungen auf Sie zukommen.
Nicht-EU-Bürger dürfen Sie sich nur 3 Monate auf der Insel aufhalten, eine längere Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsgenehmigung muss beantragt werden

Gewerbeerlaubnis?
Bevor eine gewerbliche Aktivitäten begonnen werden kann, sollte eine "Licencia de Apertura"(Betriebsgenehmigung)
beim zuständigen Rathaus beantragt werden. Die Betriebsgenehmigung bescheinigt, dass die technische Ausstattung und die beabsichtigten Aktivitäten des neuen Geschäftes mit gültigem Recht konform sind. Welche Bedingungen für welches Gewerbe erfüllt werden müssen erklärt am besten ein techn. Sachverständiger (Perito). Der Perito muss ohnehin zur Abnahme der Betriebsstätte bestellt werden.
rfahren, welches die notwendigen Massnahmen für eine problemlose Abnahme sind, und wie hoch die Kosten sein werden.
Unabdingbar für die Abnahme sind auf jeden Fall Notbeleuchtungen und Feuerlöscher. Wieviele Leuchten und Löscher wo angebracht werden müssen sagt der Perito auch.
Wer einen gut gemachten Plan, eine gute Skizze vom Lokal mit allen Massen darin eingetragen beim Besuch im Büro mitbringt erspart dem Perito einen Besuch vor Ort, er nimmt die Skizze als Grundlage für den entgültigen Plan. Nach Erteilung der Erlaubnis werden Inspektoren der Stadtverwaltung vor Ort prüfen, ob die Tatsachen wirklich mit den vorhergehenden Anträgen übereinstimmen. Es kann aber auch sein dass Niemand kommt und dass man der Bescheinigung des Perito vertraut. Danach wird der Unternehmensbetrieb endgültig freigegeben (Acta de Ocupación y Funcionamiento).

Setzen sich vor Ort mit einer Gestoria in Verbindung, die Sie berät und Ihnen gegen Gebühren alle notwendigen Behördengänge und sonstigen Schritte abnehmen kann. Die gleiche Gestoria sollte auch Ihre Unterlagen entgegennehmen und die Buchführung erledigen. Abhängig vom jeweiligen Gestor und Ihren Spanischkenntnissen können Sie auch viele dieser Behördengänge selbst erledigen. Ihr Gestor erklärt Ihnen welche Formblätter Sie beim Finanzamt (Hacienda) kaufen und wie Sie auszufüllen sind. So ermässigen sich die Gebühren, die von 40 - 80 Euro pro Monat variieren können.Was ist nötig, um auf Gran Canaria ein Geschäft zu eröffnen?Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) brauchen Sie hier z.b. nur ein Stammkapital von € 3.006,-, dafür gibt es Unterschiede in der Gesellschafter-Haftung gegenüber Deutschland der Schweiz und Österreich.

Eine andere Möglichkeit ist, ein bestehendes Geschäft hier auf Gran Canaria zu übernehmen (Traspaso). – Ob Gründung oder Übernahme, in jedem Fall sollten Sie die Unterstützung eines kompetenten Beraters in Anspruch nehmen.Sind andere Genehmigungen oder Papiere notwendig?In jeden Fall sollten Sie sich in Ihrer Wohngemeinde (Einwohnermeldeamt) registrieren lassen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bzw. Residencia sowie Ihren Mietvertrag bzw. die Kaufurkunde Ihres Hauses oder Wohnung. Diese Registrierung (Empadronamiento) brauchen Sie u.A. um an Kommunalwahlen teilzunehmen, oder wenn Sie Ihre Kinder zur Schule anmelden, bzw. einfach um "Residenten-Ermässigungen) auf die Wasserkosten oder Flug- und Fährtickets zu erhalten.

Wann sind die Ämter auf Gran Canaria geöffnet?
Die Amtsstellen haben bis 13 Uhr geöffnet, sie sollten allerdings bis 12 Uhr dort sein. Warteschlangen sind die Regel – planen Sie also genügend Zeit ein.Wie kann ich ein Bankkonto eröffnen?Auf der Insel Gran Canaria gibt es Filialen aller grossen spanischen Banken und Sparkassen. Im Touristengebieten findet man immer Mitarbeiter, die deutsch oder englisch sprechen.
Um ein Girokonto (cuenta corriente) zu eröffnen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, eine Identificationsnummer(N.I.E.) oder Residencia. Wenn Ihre Hauptwohnsitz nicht in Spanien ist, wird die Bank für Sie ein Nicht Residenten Konto eröffnen (cuenta no-residente).
Eine VISA oder Mastercard-Karte und Online-banking-Service ist in der Regel dabei..
Die Banken haben geöffnet von Mo- bis Fr. von 8.30 bis 14 Uhr, samstags von 8.30 bis 13.00 Uhr. Über die Sommermonate (Mai bis Oktober) schliessen die meisten Banken bereits um 13 Uhr und bleiben auch Samstags zu.

Was muss beim Kauf eines Hauses beachtet werden?
Machen Sie kein Geschäft ohne Notar und ohne vorher alles abzuklären, damit auch wirklich alle Papiere ordnungsgemäss abgewickelt werden. Der Kauf einer Immobilie ist hier nicht einfach und kann grosse Riskiken beinhalten. So können Immobilien durchaus mit Privatverträgen verkauft werden und müssen nicht im Grundbuch eingetragen sein .... es ist also Vorsicht angebracht!

Welche Steuern sind zu bezahlen?
Steuern auf Einkommen
Von einer bestimmten Einkommenshöhe muss eine Steuererklärung ”declaracion de la renta” vor dem 30. Juni jedes Jahr abgegeben werden. Diese Steuererklärung kann auch online unter www.aeat.es gemacht werden (nur in spanisch), sonst einen Steuerberater einschalten oder sich direkt im Finanzamt (Hacienda) beraten lassen.
Unter einem bestimmten Jahreseinkommen wären Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie sollten es aber machen... wird u.A. benötigt um die Kinder an der Schule anzumelden.

Steuern auf Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie wird einmalig die GrunderwerbsSteuer (Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales)fällig. Diese wird vom notariell verurkundeten Verkaufspreis berechnet und im Grundbuchamt zu bezahlen.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz (Steuer-Hauptwohnsitz) nicht auf Gran Canaria haben, brauchen Sie einen „Steuer-Repräsentanten„, d.h. eine Person die für das spanische Finanzamt „greifbar„ ist, falls Steuern für Ihre Immobilie zu bezahlen sind. Zweimal im Jahr erhalten Sie den „Grundsteuer„-Bescheid vom Gemeindeamt. Die Grundsteuer ist jeweils im Mai/Juni, bzw. November/Dezember zu bezahlen und wird vom Katasterwert der Immobilie berechnet.

Steuern auf Fahrzeuge
Einmal im Jahr werde Fahrzeugsteuern vom Gemeindeamt eingehoben (Februar/März) und belaufen sich bei einem „normalen“ Fahrzeug auf durchschnittlich 50 – 70 € Gibt es Sozialhilfe?
Sozialhilfe für Familien (Ayudas sociales Familiales) auf Gran Canaria.
Gibt es nur in sehr geringem Umfang für z. B. Familien, in denen alle langzeitarbeitslos sind, Kinderreiche und praktisch nur für die, die auch vorher Beitragszahler waren. Zurzeit sind auch viele Sachen wegen Finanzkrise abgeschafft, bzw. drastisch gekürzt.

..

 

 

F1