Auswandern nach Gran Canaria

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vertretung des Auftraggebers bei der Objektsuche, Durchführung von Anmietung und Ankauf im Kundenauftrag.

1. Angebot
GoCanaria wird mehrere Objekte laut Suchformular suchen und eine Kurzinformation machen.
Wenn dem Auftraggeber ein Objekt gefällt muss er GoCanaria zeitnah informieren, da aktuelle Objekte sehr schnell nicht mehr verfügbar sind.
Nach Auswahl eines Objekts durch den Klienten wird GoCanaria, wenn gewünscht Detailabklärungen vornehmen. Es können maximal 3 Objekte abgeklärt werden.
Auf Wunsch wird GoCanaria alle notwendigen Schritte zur fristgerechten Anmietung oder Kauf im Namen des Auftraggebers einleiten.

2. Suchauftrag
Mit der Zahlung für den Such-Auftrag kommt der Suchauftrag mit dem Auftraggeber zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

3. Honorar
Mit Zustimmung des Klienten zum Kauf oder der Miete eines Objekts entsteht ein Honoraranspruch in der lt. Bestätigungsmail angegebenen Höhe. Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber das Objekt selbst anmietet oder den erhaltenen Nachweis, an Dritte weitergibt und dieser unter Umgehung von GoCanaria, den Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Sollte der Auftraggeber den Suchauftrag kündigen, selbstständig etwas anmieten oder kaufen verfällt die Zahlung für den Suchauftrag und kann auch nicht übertragen werden.

4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gleichgestellt sind der Erwerb auf dem Wege der Zwangsversteigerung und die Übertragung von realen Anteilen an Objekten.

5. Beurkundung
GoCanaria hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kauf-/Mieturkunde.

6. Haftung
Die Objektbeschreibungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der Angaben des Verkäufers/Vermieters erstellt. GoCanaria kann diese Angaben und Informationen nicht in jedem Fall überprüfen. Lehnt ein Vermieter die Unterzeichnung des Mietvertrags ab z. B. aufgrund von Informationen Dritter, einer Mietausfallversicherung oder anderen Gründen wurde unsere Dienstleistung erbracht und wir können dafür keine Haftung übernehmen, außer dass wir in diesem Fall, wenn gewünscht ein anderes Objekt kostenpflichtig suchen und die Anmietung einleiten. Kann kein Objekt laut Suchauftrag gefunden werden ist das Risiko beim Auftraggeber.

Sollte ein Mieter das von ihm gewünschte Objekt nicht anmieten verfällt die bezahlte Reservation und das Dienstleistungshonorar, wenn nicht mindestens 14 Tage vor Mietbeginn eine schriftliche Mitteilung erfolgte.

7. Vermittlungsgarantie
Die Inanspruchnahme der Vermittlungsgarantie von 2 Monaten ist in folgenden Fällen möglich: Bauliche Mängel und technische Mängel wie z. B. Wasserschäden, Schimmel, TV oder Kühlschrank defekt. Sollte der Vermieter/Eigentümer nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen, sucht GoCanaria kostenlos ein anderes Objekt und begleitet die Anmietung. Die Vermittlungsgarantie muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden.

8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus den Verträgen ist der Gerichtsstand in San Bartolomé de Tirajana. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder von Unterlagen ungültig sein, werden davon die übrigen Inhalte nicht berührt.

Maspalomas den: 28.9.2017