Bankonten in Spanien und Schweiz
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Deutsche Finanzämter z.B. tendieren dazu Zahlungen jedweder Art als steuerpflichtige Einnahmen zu werten, sobald diese auf ein Konto im Zuständigkeitsbereich des deutschen Fiskus eingehen. Dabei ist es dem Fiskus meist egal, ob die Gelder für ein in- oder ausländisches Unternehmen bestimmt sind und ebenso ob bereits in einem anderen Land versteuert wird. Diesem Ärger entgehen Sie sofort und einfach, indem Sie für Ihre Gesellschaft ein passendes Konto im Ausland anlegen.
Bankkonten in Spanien und der Schweiz können nur noch persönlich eröffnet werden!