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Neues Mietrecht in Spanien

Das neue Mietrechtsgesetz bringt für den Mieter und Vermieter einige wichtige Veränderungen.

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Hier ein Auszug der wichtigsten Änderungen:

Mietvertragslaufzeit:
die Mindestmietdauer (für den Vermieter verpflichtend) bei neuen Verträgen (nicht bei Kurzzeitmiete) beträgt jetzt 3 vorher 5 Jahre mit einjähriger stillschweigender Verlängerung nach Ablauf, der Vermieter kann aber spätestens 30 Tage vor Ablauf eingeschrieben kündigen.

Kündigung durch den Mieter:
der Mieter kann nach 6 Monaten jederzeit mit 30-tägiger Frist das Mietverhältnis kündigen.

Eigenbedarf des Vermieters:
Macht der Vermieter für sich oder Verwandte ersten Grades (Kinder, Eltern, Geschwister) Eigenbedarf geltend, so hat er das Recht, das Mietverhältnis mit 60-tägiger Frist zu kündigen.

Verkauf des Mietobjektes:
wird das Mietobjekt verkauft, kann der neue Eigentümer den Mietvertrag kündigen, das geht nicht wenn der Mietvertrag ist im Grundbuch eingetragen ist.

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Erhöhung der Miete:
die Bindung der Mieterhöhungen an den CPI (Index) ist nicht mehr verpflichtend, sie kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden.

Bescheinigung über Energieeffizienz:
für alle Objekte die ab 1. Juni 2013 vermietet werden, ist vom Vermieter ein Energieeffizienz-Zertifikat erstellen zu lassen und dem Mieter auszuhändigen. Für größere Objekte ab 250 m⊃2; gelten Übergangsfristen bis 2015

Kündigung und Räumung bei Zahlungsverzug des Mieters:
können wesentlich schneller durchgesetzt werden. Statt bisher 3 Mieten genügt nun der Rückstand einer einzigen Miete zur Kündigung, Räumungsbefehle werden durch einen langwierigen Zivilprozeß sondern durch, ein mündliches Verfahren abgewickelt, das keine Fristen für Schriftsätze kennt und deren mündliche Verhandlung sehr kurzfristig erfolgen werden kann. So kann eine Räumung bereits nach einer Frist von 10 Tagen erfolgen.
Wie bisher hat der Mieter bis zum letzten Augenblick die Möglichkeit, die Räumung gegen Bezahlung aller Rückstände zu verhindern.

Wichtig für Einwanderer:
Wenn Sie selbst ein Objekt gefunden haben und es anmieten möchten, lassen Sie den Mietvertrag durch einen Anwalt prüfen. Unsere Rechtsabteilung übernimmt das gerne für Sie.