Neuer Deutscher Reisepass für Residenten
Deutsche Residenten auf Gran Canaria und den Kanarischen Inseln sollten rechtzeigig neuen Reisepass beantragen
Neuer Deutscher Reisepass
Verzögerungen mit neuem Biometrischen Reisepass - Deutsche Residenten auf Gran Canaria, Fuerteventura und Lanzarote, die einen neuen Reisepass brauchen, sollten diesen vor dem 15.Oktober beantragen
Neues Passgesetz in Deutschland
Zum 01.11.2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften kann das Konsulat ab dem 01.11.2007 voraussichtlich für mehrere Monate keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen entgegen nehmen. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind hiervon nicht betroffen.
Wir raten Ihnen, vor dem 15.10.2007 bei dem deutschen Konsulat in Las Palmas oder den Honorarkonsuln auf Teneriffa oder La Palma einen neuen Reisepass zu beantragen, falls Ihr jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft.
Vorläufiger Reisepass
Wer bei dem Konsulat bzw. den Honorarkonsuln nach dem 15.10.2007 einen neuen Reisepass beantragt, wird voraussichtlich zunächst nur einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr) erhalten können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.
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Informieren Sie Ihre Deutschen Bekannten
Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter!