Auswandern nach Gran Canaria

Arbeitslos? - Lieber auf den Kanaren!

12.02.2004
Arbeitslos? - Lieber auf den Kanaren!

Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesanstalt für Arbeit ist sogar froh darüber. Schliesslich fällt der deutsche Arbeitslose während seines Auslandsaufenthaltes aus der deutschen Arbeitslosenstatistik. Auch das Arbeitslosengeld wird erst einmal vom Gastland bezahlt.

Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach. Voraussetzung sind lediglich Ansprüche nach dem deutschen Gesetz und eine
Adresse dort, wo man Arbeit suchen will. Der Arbeitslose bekommt von seinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland problemlos mehrere Formulare, die dann beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden müssen. Auch Kranken- und Sozialversicherung gehen für diese Zeit auf das Gastland über.

Hier auf den Kanaren ist man auf die arbeitslosen Ausländer im Übrigen bestens vorbereitet - hier bekommen Sie Hilfe damit Ihnen das Arbeitslosengeld pünktlich ausbezahlt wird.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausland besteht insgesamt drei Monate. Findet der Arbeitslose in dieser Zeit einen Job, ist vom deutschen Arbeitsamt auch eine finanzielle Beihilfe zum Umzug auf die Kanaren möglich. Keinen Job gefunden? Dann ist mit dem Arbeitslosengeld unter Palmen spätestens nach drei Monaten Schluss. Der Arbeitssuchende muss sich dann wieder bei seinem deutschen Arbeitsamt melden, damit er seinen Anspruch auf weitere Leistungen nicht verliert.

Zu erledigen in Deutschland:
- beim zuständigen Arbeitsamt das Formular E 303 beantragen, bestätigen und aushändigen lassen. Dazu ist ein Ausreisetermin und auch schon eine Adresse im Gastland anzugeben. Die Chance, im Ausland einen Job zu finden, spielt jedoch keine Rolle.
- mit dem Formular E 303 bei der zuständigen Krankenkasse das Formular E 119 aushändigen lassen. Nur so ist auch Kranken- und Sozialversicherung im Ausland gesichert.

Zu erledigen im Ausland:
- spätestens 5 Tage nach Einreise beim dortigen Arbeits-amt melden. Hier sind mindestens Pass oder Ausweis sowie das Formular E 303 vorzulegen. Das spanische Arbeitsamt fordert dann zur Vorlage von NIE und Nummer der Seguridad Social auf. Beides muss schnellstmöglich beantragt und nachgereicht werden.
- nach Vorlage beider Nummern steht dem Empfang von Arbeitslosengeld auf den Kanaren nichts mehr im Wege. Wann, wie und wo Sie Ihre Bezüge erhalten, erfahren Sie dann vom Arbeitsamt.