Auswandern nach Gran Canaria

17.04.: Auswandern wird billiger

EU verbietet deutsche Wegzugsbesteuerung
Dem obersten Grundsatz der Europäischen Union - Freizügigkeit im Personen-, Waren- und Geldverkehr - folgend, hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg mit Entscheidung vom 11. März 2004 der Wegzugsbesteuerung eine klare Absage erteilt. Wer in Deutschland einen noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheid in dieser Sache hat, sollte sofort Einspruch einlegen. Europarecht geht vor Bundesrecht.

In dem Straßburger Urteil kann man bemerkenswerte Erkenntnisse nachlesen, z. B: „Wenn Menschen auswandern, tun sie dies nicht immer, um ihr Finanzamt auszutricksen” oder auch: „Ein wichtiger Grundsatz des Europarechts ist die Niederlassungsfreiheit für alle Europäer. Das beinhaltet auch das Recht auszuwandern.“

Die Wegzugsbesteuerung ist in Deutschland seit 1972 gesetzlich geregelt und mehrfach geändert worden. Gemäß der seit 2001 geltenden Vorschrift muss jeder Wegziehende, der einen mindestens 1-prozentigen Kapitalanteil an einer GmbH oder AG hält, den Unterschied zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert mit dem halben Steuersatz versteuern.

Das besonders Ungerechte daran ist, dass die Steuer auch dann fällig wird, wenn die Anteile gar nicht verkauft wurden. Bei einem späteren Verkauf wurde dann die gleiche Steuer nochmals in dem neuen Aufenthaltsland erhoben.