Auswandern nach Gran Canaria

Reisefreimengen

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Reisefreimengen für die Rückreise
aus steuerlichen Sondergebieten wie den kanarischen Inseln

Damit Ihre Rückreise von den Kanaren nicht zum Fiasko wird sind folgende Reisefreimengen zu beachten.
Das ist notwendig da die Kanarischen Inseln einer Steuerlichen Sonderzone der EU angehören. Voraussetzungen für das Einführen in andere EU-Länder sind. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt. Die Waren sind für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt und dies ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, sie können auch für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Mengenbeschränkungen und Wertgrenzen
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

Andere Waren:

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise bezüglich der Überschreitung der Reisefreimenge und der Einfuhrabgaben welche zu entrichten sind.
Weitere Hinweise finden Sie für Deutschland
hier und für die Schweiz hier

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