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Neue gesamt europäische Führerscheinregelung


Ab wann muss ein Führerschein in Spanien eingetragen werden?

Am 19. Januar 2013 trat eine neue gesamt europäische Regelung in Kraft.
Alle europäischen Länder haben von nun an 20 Jahre Zeit sich an diese neue Regelung anzupassen.

Diese besagt, dass in allen EU-Ländern der Führerschein nach 10-15 Jahren ab 65. Lebensjahr sogar alle 5 Jahre neu ausgestellt werden muss (dafür ist ein ärztliches Attest notwendig).

Da in Spanien diese Gesetzgebung schon galt, müssen Autofahrer mit spanischem Führerschein in diesem Falle nichts tun.

Fahrer mit einem deutschen Führerschein müssen diesen erst bis zum 19. Januar 2015 in das spanische Führerscheinregister eintragen Iassen, oder aber in eine spanische Fahrerlaubnis umtauschen, natürlich nur, wenn Sie länger als 2 Jahre als Resident gemeldet sind.

Wer z. B. einen finnischen Führerschein hat, (dieser läuft im Gegensatz zu dem deutschen Führerschein aus) hat sogar 10 Jahre Zeit um diesen im spanischen Verkehrsamt eintragen zu Iassen, oder diesen ebenfalls umzutauschen.

Zusammengefasst bedeutet dies, alle mit einer Fahrerlaubnis, die nicht abläuft (z. B. die deutsche) müssen diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingetragen haben.
Dafür haben Sie noch knapp 2 Jahre Zeit, also bis zum 19.01.2015.

Autofahrer die keine, Residencia haben müssen folglich diesen nicht eintragen Iassen.

In der Praxis ist es möglich, (sogar wahrscheinlich) falls Sie in eine Polizeikontrolle geraten und Sie darauf kontrolliert werden, das lhnen trotzdem ein Strafzettel ausgestellt wird.

Grund dafür ist, dass der hiesigen Polizei die neue Regelung leider noch nicht bekannt ist. Sollte dies passieren können, Sie den Strafzettel im Straßenverkehrsamt annullieren Iassen.