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Neue Flüssigkeitsvorschriften für das Handgepäck

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Neue Flüssigkeitsvorschriften für das Handgepäck

Seit 31. Januar 2014 gelten auf Flügen innerhalb der EU neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Künftig dürfen Flüssigkeiten aus Duty Free Einkäufen, die außerhalb der EU getätigt wurden, wieder mit in die Flugzeugkabine genommen werden, auch dann, wenn es sich um mehr als 100 Milliliter pro Behältnis handelt. Allerdings müssen sie bis zur Ankunft am Zielflughafen im versiegelten Beutel mit dem roten Rand bleiben.

Die Flüssigkeiten werden dann bei der Sicherheitskontrolle mit speziellen Scannern kontrolliert, die Sprengstoffe detektieren können.

Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der neuen Regelung wäre etwa der Tourist, der in New York im Duty Free Shop einkauft und dann mit Umsteigen in London, Frankfurt oder Paris nach Zürich zurückfliegt.

Kritiker der neuen Regelung bemängeln indes, dass außerhalb des Duty Free Bereiches gekaufte Flüssigkeiten, etwa Getränkeflaschen, weiterhin verboten bleiben.

Sie sehen eine „Geschäftemacherei”, da es sehr wohl möglich sei, in den Bereichen nach der Sicherheitskontrolle Limonaden zu „extrem überteuerten Preisen” zu erwerben, die dann nicht mehr kontrolliert werden. „Wo ist denn da der Unterschied zwischen einer original verschlossenen Getränkeflasche aus dem Supermarkt, die weniger als die Hälfte kostet?”, fragen sich etliche Flugreisende.

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