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Freimengen

Kanarische Inseln: Zoll, von der EU Regelung abweichende Freimengen an Tabak und Alkohol etc.

Reisefreimengen für zollpflichtige Waren bei der Reise nach EU-Ländern beachten. Erlaubte Freimengen an Tabak und Alkohol weichen von der EU-Regelung ab.

Tabakwaren

Zoll Freimengen Tabakwaren:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren in EU-Länder eingeführt werden.

Alkoholische Getränke

Kaffee

Parfüms und Eau de Toilette

Arzneimittel Medikamente

andere Waren

EU Steuergebiet

Die Kanarischen Inseln bilden eine Ausnahme zum EU-Steuergebiet. Sie gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.

Weitere Ausnahmelönder

Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:

Zoll und Steuer EU-Ausnahmegebiete

Weitere Informationen zu Reisefreimengen